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Wo und wann der Hund  jetzt an die Leine muss

Wo und wann der Hund jetzt an die Leine muss

Gar nicht so einfach und schon gar nicht einheitlich, die Regeln der Leinenpflicht für Hunde. Weil jetzt die Brut- und Setzzeit beginnt oder begonnen hat und auch die Osterferien nicht mehr weit sind, haben wir hier grob aufgelistet, welche Bestimmungen bei uns in den Bundesländern gelten, in denen wir am liebsten Urlaub machen.

Bayern: Keine allgemeine Leinenpflicht. Kommunen und Gemeinen regeln das.

Mecklenburg-Vorpommern: In den Wäldern ganzjährig Leinenpflicht. In den restlichen Gebieten regeln Kommunen und Gemeinen das.

Niedersachsen: 1. April bis 15. Juli: Leinenpflicht in freier Landschaft inklusive Gewässern.

Schleswig-Holstein: In den Wäldern ganzjährig Leinenpflicht. In den restlichen Gebieten regeln Kommunen und Gemeinen das.

Und bei uns in NRW? Der Hund darf in Wald und Feld nur dann ohne Leine laufen, wenn er sicher auf dem Weg bleibt, in Sicht- und Rufweite des Menschen und absolut zuverlässig abrufbar ist. Das gilt nicht in Naturschutzgebieten. Hier ist Leinenpflicht, ebenso in bebauten Gebieten, öffentlichen Gebäuden, bei Menschansammlungen… und in vielen Parkanlagen. Unterschieden wird auch nach „kleinen Hunden“, „großen Hunden“, „Hunden bestimmter Rassen“:

Wer mehr wissen will, liest hier: https://leinenpflicht.com/